AGB

§ 1 Geltungsbereich

1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten
für alle gegenwärtigen und künftigen Dienstleistungsverträge
zwischen dem Auftraggeber (Kunde) und der MILESahead GmbH & Co.KG, Nedderland 11, 28355 Bremen und werden ohne weiteres Bestandteil dieses Vertragsverhältnisses.
2. Abweichungen von diesen AGB und insbesondere auch Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie die MILESahead GmbH & Co.KG ausdrücklich und schriftlich anerkennt.

§ 2 Angebote und Inhalte des Vertrages

1. Die Angebote der MILESahead GmbH & Co.KG sind, sofern nichts anderes angegeben, stets freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich der Vergütung. Ein Vertrag kommt ausschließlich durch Unterzeichnung des Vertrages der
MILESahead GmbH & Co.KG durch beide Vertragsparteien zustande.
2. Diese Bedingungen gelten auch für die von der MILESahead GmbH & Co.KG angebotenen Zusatzleistungen, die über den Vertrag der
MILESahead GmbH & Co.KG hinausgehen und auf Grundlage einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung erfolgen.
3. Mündliche Erklärungen der Mitarbeiter der MILESahead GmbH & Co.KG sind in jedem Fall unverbindlich.

§ 3 Leistungsumfang

1. Die MILESahead GmbH & Co.KG übernimmt die sich aus dem Vertrag ergebenden Aufgaben. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot der MILESahead GmbH & Co.KG und wird nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung
der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Vorschriften
durchgeführt.
2. Auskünfte und Beratungen erfolgen aufgrund der bisherigen Erfahrungen; für den Kunden sind diese Auskünfte und Beratungen unverbindliche Empfehlungen.
3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die MILESahead GmbH & Co.KG
4. Soweit durch die MILESahead GmbH & Co.KG weitere Leistungen Dritter vorgeschlagen werden, kommt eine vertragliche Vereinbarung
ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Dritten zustande. Bei der Vermittlung derartiger Leistungen handelt es sich um unverbindliche Empfehlungen.
5. Die MILESahead GmbH & Co.KG kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte, sofern die Eigenverantwortung der MILESahead GmbH & Co.KG erhalten bleibt, als Erfüllungshilfen heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung der MILESahead GmbH & Co.KG Aufträge erteilen.

§ 4 Mitwirkungspflichten

1. Der Kunde ist verpflichtet, die MILESahead GmbH & Co.KG bei der Erfüllung ihrer Leistungen im erforderlichen Umfang zu unterstützen und insbesondere mit den notwendigen Informationen und Unterlagen zu versorgen. Für Fehler, welche auf der fehler- oder lückenhaften Darstellung des Sachverhaltes und/oder falscher oder fehlender Informationen/Unterlagen beruhen, wird keine Haftung übernommen.
2. Soweit der Kunde seiner Mitwirkungsverpflichtung nicht nachkommt, kann die Milesahead GmbH & Co.KG ihn unter Setzung einer
angemessenen Nachfrist zur Mitwirkung auffordern. Kommt der Kunde seiner Mitwirkungsver-pflichtung gleichwohl nicht nach, ist die MILESahead GmbH & Co.KG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
und den Ersatz der bis dahin entstandenen Aufwendungen zu verlangen.
3. Die Leistungen der MILESahead GmbH & Co.KG werden grundsätzlich zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten des Kunden erbracht.
Ausnahmsweise können die Leistungen der MILESahead GmbH & Co.KG auch außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten erbracht werden; der Kunde wird dafür Sorge tragen, dass die MILESahead GmbH & Co.KG
nach Abstimmung dem Kunden seine Leistung auch außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten erbringen kann.
4. Der Kunde gewährt der MILESahead GmbH & Co.KG uneingeschränkten Zutritt zu seinen Räumlichkeiten soweit dies zur Erbringung der Leistungen der MILESahead GmbH & Co.KG erforderlich ist.
5. Dem Kunden ist bekannt, dass der MILESahead GmbH & Co.KG kein Weisungsrecht gegenüber seinen Mitarbeitern zusteht. Der Kunde wird daher eigenverantwortlich für die Umsetzung der von der MILESahead GmbH & Co.KG vorgeschlagenen Maßnahmen Sorge tragen. Ferner wird der Kunde dafür Sorge tragen, dass seine Mitarbeiter die MILESahead GmbH & Co.KG bei der Erbringung ihrer Leistungen – soweit erforderlich - unterstützen.
6. Die Mitwirkungsleistungen des Kunden sind für die MILESahead GmbH & Co.KG kostenfrei.

§ 5 Vergütung und Zahlung

1. Die Vergütung für die Leistungen/Teilleistungen der MILESahead GmbH & Co.KG wird monatlich nachträglich oder gemäß Vereinbarung in Rechnung gestellt und ist 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug bei der MILESahead GmbH & Co.KG zur Zahlung fällig.
2. In der angegebenen Vergütung ist die Mehrwertsteuer nicht enthalten, diese wird in der aktuell gesetzlichen Höhe in den Rechnungen der MILESahead GmbH & Co.KG gesondert ausgewiesen und dem Rechnungsbetrag zugeschlagen.
3. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderen Vereinbarungen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen und nur zahlungshalber angenommen.
4. Soweit für die Umsetzung der von der MILESahead GmbH & Co.KG nach eingehender Beratung vorgeschlagenen Maßnahmen weitere Kosten entstehen können (z.B. für die Anschaffung von Gegenständen und Materialien), so sind die dazu erforderlichen Kosten nicht von der vereinbarten Vergütung gedeckt. Die MILESahead GmbH & Co.KG wird den Kunden rechtzeitig über die mögliche Entstehung weiterer Kosten unterrichten. Widerspricht der Kunde dem von der MILESahead GmbH & Co.KG vorgeschlagenen Kostenaufwand nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, so gilt der zusätzliche Aufwand als genehmigt und der Kunde ist verpflichtet, die zusätzlichen Kosten zu tragen.
5. Sollten sich die für die Preisbildung maßgeblichen Kalkulationsgrundlagen ändern, ist die MILESahead GmbH & Co.KG berechtigt, eine entsprechende Anpassung der Vergütung vorzunehmen, sofern zwischen dem Vertragsschluss und der Leistungserbringung ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt. Dies gilt nicht, wenn die angegebenen Preise ausdrücklich als Festpreise bezeichnet sind.
6. Kommt der Kunde mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, kann
die MILESahead GmbH & Co.KG nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
7. Vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Schadens sind
bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank oder sofern diese keinen Diskontsatz mehr festlegt über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu entrichten.
8. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Forderungen der MILESahead GmbH & Co.KG um Gegenforderungen zu kürzen, es sei denn, dass diese von der MILESahead GmbH & Co.KG schriftlich anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden kann ebenfalls nur mit einer rechtskräftig festgestellten Gegenforderung ausgeführt werden.
9. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen aus diesem Vertrag
ohne unsere Zustimmung an Dritte abzutreten. Gleiches gilt für
die Übertragung des gesamten Vertrages.

§ 6 Nutzungsrechte

1. Soweit die Leistungen der MILESahead GmbH & Co.KG zu schutzrechtsfähigen Arbeitsergebnissen führen, räumt die
MILESahead GmbH & Co.KG dem Kunden das nicht ausschließliche Recht ein, seine Leistungen zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht ist nicht übertragbar. Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, die Leistungen der MILESahead GmbH & Co.KG zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, zu verbreiten oder vorzuführen, sofern dies nicht schriftlich vereinbart wird.
2. Soweit von der MILESahead GmbH & Co.KG bei der Ausführung seiner Leistungen Mitarbeiter und/oder Dritte eingesetzt werden, wird die MILESahead GmbH & Co.KG deren Nutzungsrechte erwerben und im Umfang von Ziffer 1 auf den Kunden übertragen.
3. Die MILESahead GmbH & Co.KG steht dafür ein, dass an seinen vertraglichen Leistungen Rechte Dritter, die den Rechtsübergang und/oder die Verwertung der Leistung (siehe Ziffer 1 und 2) beeinträchtigen können, nicht bestehen.
4. Die Vergütung für die Einräumung der Nutzungsrechte ist in dem
vereinbarten Honorar enthalten.

§ 7 Unterlagen des Kunden

1. Sämtliche Unterlagen, die die MILESahead GmbH & Co.KG zur Ausführung ihrer Leistung erhält, bleiben Eigentum des Kunden und dürfen nur zur Erbringung ihrer Leistungen verwendet werden.
2. Die Unterlagen werden von der MILESahead GmbH & Co.KG sorgfältig verwahrt und auf erstes Verlangen zurückgegeben.

§ 8 Gewährleistung

1. Ist der Leistungsgegenstand nachweislich mangelhaft oder fehlen ihm vertraglich zugesicherte Eigenschaften, so wird die MILESahead GmbH & Co.KG nach ihrer Wahl unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche Ersatz liefern oder kostenlos nachbessern.
2. Der Kunde hat Beanstandungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Entgegennahme des Leistungsgegenstandes, schriftlich mit ausführlicher Begründung der MILESahead GmbH & Co.KG mitzuteilen.
3. Dem Kunden ist das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages/Wandlung oder Herabsetzung der Vergütung/Minderung vorbehalten, wenn die MILESahead GmbH & Co.KG eine ihm angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne Ersatz zu leisten oder den Leistungsgegenstand nachgebessert zu haben.

§ 9 Haftung

1. Für Ansprüche auf Schadensersatz wegen schuldhafter Handlungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, unter anderem Verzug, positive Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, unerlaubter Handlung, Produkthaftpflicht, mangelhafte Lieferung, haften wir nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Alle darüber hinaus gehenden Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden, die bei Nachbesserung entstehen.
2. Eine Haftung für Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
3. Die Rechte des Kunden aus Gewährleistung gemäß Artikel VII werden dadurch nicht berührt.
4. Schadensersatzansprüche, die nicht der kurzen Verjährungsfrist des §638 BGB unterliegen, verjähren nach 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Eingang der vereinbarten Leistung beim Kunden.
5 . Soweit die MILESahead GmbH & Co.KG die Beschaffung von Materialien und/oder Gegenständen vermittelt, bestehen etwaige Haftungs- und/oder Gewährleistungsansprüche ausschließlich gegenüber dem von der MILESahead GmbH & Co.KG vorgeschlagenen Vertragspartner.

§ 10 Kündigung

1. Der Vertrag kann unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden.
2. Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch die MILESahead GmbH & Co.KG liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit seiner Zahlungspflicht in zwei aufeinanderfolgenden Terminen in Rückstand gerät. Ferner besteht ein wichtiger Grund für die MILESahead GmbH & Co.KG falls der Kunde seine Zahlung einstellt, die Eröffnung eines
Konkurs- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen beantragt und nicht kurzfristig aus anderen Gründen mangels Masse abgelehnt wird
oder er in Vermögensverfall gerät.
3. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 11 Geheimhaltung

1. Alle der MILESahead GmbH & Co.KG im Zusammenhang mit
dem Auftrag zugänglich werdenden Informationen und Unterlagen sind - auch nach Beendigung des Auftrages - streng vertraulich zu behandeln, und zwar auch dann, wenn es nicht zur Ausführung des Auftrages kommt.
2. Die Pflicht zur Geheimhaltung umfasst alle nicht offenkundigen
Tatsachen.
3. Die MILESahead GmbH & Co.KG ist berechtigt, die Dienstleistung zusammen mit dem Namen des Kunden in der Referenzliste der MILESahead GmbH & Co.KG zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

§ 12 Urheberrechtsschutz

1. Die MILESahead GmbH & Co.KG behält an den von ihr erbrachten Leistungen, soweit sie urheberrechtsfähig sind, das Urheberrecht.
2. Insoweit darf der Kunde die im Rahmen der Dienstleistung
erstellten Unterlagen nur für den Zweck verwenden, für den sie
vereinbarungsgemäß bestimmt sind.
3. Eine darüber hinausgehende Weitergabe der Unterlagen an Dritte
oder eine andere Art der Verwendung ist nur mit schriftlicher Genehmigung der MILESahead GmbH & Co.KG gestattet.

4. Eine Veröffentlichung der Unterlagen bedarf in jedem Fall der
Einwilligung der MILESahead GmbH & Co.KG. Vervielfältigungen sind nur im Rahmen des Verwendungszweckes der Unterlagen gestattet.

§ 13 Schlussbestimmung

1. Für Verträge zwischen dem Kunden und der MILESahead GmbH & Co.KG kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung.
2. Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Gerichtsstand der MILESahead GmbH & Co.KG.
3. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der
Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
4. Sind oder werden Vorschriften dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so werden
die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien
verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch wirksame zu ersetzen.